
ZSL Grundsatzpapier
Wer die Kursprogramme der Behinderten-Organisationen studiert wird feststellen, dass die meisten auf die Freizeitgestaltung ausgerichtet sind. Der Wunsch, mit Gleichbetroffenen die Freizeit zu verbringen, ist zwar verständlich. Warum haben aber die Forderungen Behinderter nach Gleichstellung, beruflicher und sozialer Integration kaum Auswirkungen auf die Bildungspolitik im Behindertenwesen? Beispielsweise können bestehende Lücken im Bildungsangebot für Behinderte nur gedeckt werden, wenn sie zu Bildungsstätten für die Allgemeinheit uneingeschränkten Zugang haben. Überdies postuliert die Selbstbestimmt-Leben-Bewegung, dass Betroffene bemächtigt werden sollen, ihre Anliegen selbst zu vertreten und umzusetzen. Daraus ergibt sich ein anderes Verständnis hinsichtlich des Bildungsauftrages und seiner Zielsetzungen. Diese sollen sich an den Bedürfnissen der Behinderten orientieren. Das ist erreichbar, indem statt der Subventionierung von Bildungsveranstaltern Direktzahlungen an Behinderte ausgerichtet werden und diese die ihnen zusagenden Bildungsangebote auswählen können. Damit steigen sie von Betreuten zu Kunden auf.
Behinderung verstehen wir nicht als medizinisches, sondern als politisches Phänomen. In diesem Sinne ist die Chancengleichheit Behinderter Voraussetzung für ein selbstbestimmtes Leben. Dazu gehören einerseits Diskriminierungsverbote, andererseits die spezifische Förderung Betroffener als Vorbereitung zur Teilnahme an Bildungsveranstaltungen für die Allgemeinheit. Auf politischer Ebene ist zu bewirken, dass die uneingeschränkte Zugänglichkeit aller Bildungsstätten für Behinderte hergestellt wird. Subventionen an derartige Einrichtungen dürfen nur noch ausgerichtet werden, wenn dieses Kriterium erfüllt wird. Der mangelnde Wille zur vehementen Durchsetzung dieser Forderungen zeigt beispielhaft, dass bisher in jenen Bereichen kaum Fortschritte erzielt wurden, wo Nichtbehinderte nach eigenen Vorstellungen entschieden haben, was für Behinderte gut ist. Geeignete Bildungsangebote sollen Betroffene in die Lage versetzen, selbst politisch aktiv zu werden, ihre Anliegen und Bedürfnisse einzubringen und sich für die Verbesserung ihrer Situation einzusetzen.
Kinder lernen früh, ihre Bedürfnisse und Anliegen gegenüber Altersgenossen und Erwachsenen einzubringen, zu verteidigen und situativ angepasst durchzusetzen. Sie erkennen schnell, welche Vorgehensweisen zum Scheitern verurteilt sind und welche zum Erfolg führen. Bewährte Verhaltensweisen werden im Erwachsenenalter optimiert und bilden das Repertoir der sozialen Kompetenz. Diese Entwicklung vermögen behinderte Kinder nur nachvollziehen, wenn sie integriert geschult werden. Ihre Ausgrenzung in Sondereinrichtungen entzieht ihnen die Erfahrung im Umgang mit nichtbehinderten Altersgenossen und Erwachsenen. Ersatzweise bilden sie Überlebensstrategien in entmündigenden Strukturen. Ein späterer Schritt aus der Abhängigkeit oder Überbetreuung hin zur Selbstbestimmung fordert von den Betroffenen dann viel Kraft. Ein abrupter Übergang von der aufgezwungenen Passivität und sozialen Isolation zum Streben nach Eigeninitiative, Selbstverantwortung und Sicherheit im Umgang mit anderen Menschen kann zu Überforderung führen. Geeignete Begleitmassnahmen sind angezeigt: In speziellen Kursen für Behinderte sollen die Persönlichkeitsentfaltung gefördert und das Erlernen von Fähigkeiten zur eigenständigen Bewältigung kritischer Ereignisse gestärkt werden. Letztlich muss das Erworbene eingeübt werden können. Hierzu eignet sich die integrative Erwachsenenbildung in mehrfacher Hinsicht:
Der SL-Grundsatz lautet: «Soviel integrative Bildung wie möglich und nur so viel Sonderbildungsangebote wie nötig». Sonderbildungsangebote sind angezeigt:
In der aktiven Auseinandersetzung mit eigenen und gesellschaftlichen Grenzen werden Behinderte zu multikompetenten ExpertInnen, wenn die Bildungspolitik der Behinderten-Organisationen Behinderte in die Lage versetzt, ihre theoretischen und praktischen Fähigkeiten zu entfalten und zu erproben, um alle Aufgaben selbstbestimmt zu bewältigen.
Die erworbenen Qualifikationen können nur erhalten bleiben, wenn der dauernde Transfer in die Praxis gewährleistet ist. In diesem Zusammenhang ist zu beachten:
Der Bildungsauftrag und seine Zielsetzungen wird sich nur an den Bedürfnissen Behinderter orientieren, wenn die Subventionierung von Bildungsveranstaltern im Behindertenwesen durch Direktzahlungen an Betroffene ersetzt wird. Sie werden dann als Kunden respektiert, die selbst bestimmen, was sie wo und zu welchem Preis einkaufen. Damit wären die Einschränkungen der IV beseitigt, die keine Beiträge an die integrierte Erwachsenenbildung leistet. Die Behinderten entscheiden mit ihrem Einkauf schliesslich, welche Kurse weiterhin angeboten werden und welche nicht. Überdies würden die Dienstleistungsanbieter (u.a. auch Behinderten-Organisationen) im Wettbewerb stehen, was die Preisspirale bremsen und die flexible, bedürfnisgerechte sowie lückendeckende Angebotsgestaltung fördern würde. Der Spareffekt würde durch das Kostenbewusstsein der Behinderten Kunden erzielt.
18.02.1997, Peter Ziegler
ZSL Grundsatzpapiere sind Vorschläge zu einer möglichen Umsetzung der SL-Philosophie in konkrete, aktuelle Fragestellungen. In diesem Sinne erheben Sie keinen Anspruch auf Endgültigkeit - im Gegenteil, kritische Eingaben und/oder Neufassungen sind immer erwünscht.