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IV-Detektive dürfen Balkone ausspionieren

28.11.2011 | 20 Minuten | sda | Schweiz

FeldstecherDetektive der Invalidenversicherung dürfen verdächtige IV-Bezüger auch im privaten, aber öffentlich einsehbaren Raum überwachen. Das Bundesgericht entschied gegen eine ausspionierte Frau.

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IV-Detektive dürfen Balkone ausspionieren

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