
Die Schweiz muss das "Übereinkommen über die Rechte der Menschen mit Behinderungen" baldmöglichst unterschreiben und ratifizieren, zumal es sich dabei um eine einfache klare Anwendung der allgemeinen Menschenrechte auf den Teil der Bevölkerung mit einer Behinderung handelt. Eine nicht Unterzeichnung kommt einer Aberkennung der Menschenrechte für diesen Teil der Bevölkerung gleich.
Die BEHIK ist jedoch nicht das Ziel, sondern ein wichtiges Vehikel um dorthin zu gelangen. Schlussendlich ist für die Menschen mit Behinderung und für das Ansehen des Landes in der Welt allerdings allein die Frage von Bedeutung, wie schnell und wie vollständig die Schweiz die BEHIK inhaltlich und ihrem Geist entsprechend umsetzt.
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Vernehmlassung ZSL zur UNO-Behindertenkonvention (pdf, 449 KB)