
Gemäss der Schlussbestimmung der IV-Revision 6a sollen Personen mit "pathogenetisch-ätiologisch unklaren syndromalen Beschwerdebildern" ihre IV-Rente verlieren. Dies ist eine unhaltbare Diskriminierung von Menschen mit einer psychischen Erkrankung, da sich die überwiegende Mehrheit der psychischen Störungen nicht auf eine nachweisbare organische Grundlage zurückführen lässt. Mit einem Brief an die letztberatenden StänderätInnen lässt sich das Unheil vielleicht noch abwenden....
Weiterführender Link zum Artikel:
Aufruf: Hilf mit die Schlussbestimmung aus der IV-Revision 6a zu kippen!
Gute Idee, Mia!
Trefflicher Blog, zum Weitersagen empfohlen:
ivinfo.wordpress.com
Bernhard Pfaff,
Selbstbestimmtes Leben Schaffhausen
GSL SH (im Aufbau)