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Pillenzwang kann zulässig sein

07.02.2011 | TagesAnzeiger | Andrea Fischer | Schweiz

Eine Frau in Unterwäsche kauert verängstigt...Private Behindertenheime dürfen die Antibabypille zur Bedingung für Bewohnerinnen machen. Auch in staatlichen Einrichtungen sei eine solche Zwangsmassnahme nicht ausgeschlossen, sagt der Jurist Hardy Landolt.

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«Ein Pillenzwang kann zulässig sein»

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