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 Betreff des Beitrags: Aufenthaltsbewilligung
BeitragVerfasst: Mo 26. Mär 2012, 06:21 
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Registriert: Do 5. Jan 2012, 13:11
Beiträge: 2
Ich habe kurz eine Frage: Welche Aufenthaltsbewilligung muss ein Bewerber haben, um ihn ohne grosse Probleme einstellen zu können? Genügt das L?


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 Betreff des Beitrags: Re: Aufenthaltsbewilligung
BeitragVerfasst: Mo 26. Mär 2012, 09:42 
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Administrator

Registriert: Mo 9. Jan 2012, 16:04
Beiträge: 71
Hallo Lomali
Grundsätzlich kann man jemand mit Bewilligung L anstellen aber nur für 3 Monate.
Die Bewilligung kann aber bis zu 12 Monate verlängert werden. Der Arbeitnehmer ist auf jeden Fall quellensteuerflichtig.
Ein weiterer Aspekt ist auch aus welchem Land der Arbnehmeher kommt ob aus EFTA Land oder nicht. Weitere Infos unter http://www.bfm.admin.ch/content/dam/data/migration/publikationen/swissemigration/eures-aufenthalt-d.pdf


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