Persönliche AssistentInnen werden in der Berufskategorie "Hausangestellte" erfasst. Gemäss Vorschrift des Bundesrats, müssen alle Kantone einen "Normalarbeitsvertrag für Hausangestellte" festlegen. Dieser gilt automatisch immer dann, wenn kein gültiger anderer Arbeitsvertrag vorhanden ist, oder dieser gewisse Punkte nicht abdeckt.
Siehe dazu unbedingt die "Kantonalen Regelungen" Deines Kantons, unten in diesem Forum!
Weil Bund und Kantone bei der Formulierung dieser Normverträge nicht an die Persönliche Assistenz gedacht haben, sind oft gewisse Vorschriften darin nicht vereinbar mit den Aufgaben und den Arbeitsbedingungen der Assistenz. Siehe dazu auch diesen
Artikel.
Wir empfehlen, bei der Formulierung des Arbeitsvertrages soweit wie möglich nach der Vorlage dieses Normarbeitsvertrages zu gehen, nötige Abweichungen jedoch klar festzuhalten (z.B. die Anzahl der Stunden die am Stück gearbeiten werden darf). Und zudem im Arbeitsvertrag einen Punkt einzufügen welche in etwa so lautet: "Der Normarbeitsvertrag für Hausangestellte im Kanton ... gilt nicht".
Trotzdem schreibt das Bundesgesetz vor, dass der kantonale Normalarbeitsvertrag jeder Hausangestellten ausgehändigt werden muss! Lege also eine Kopie davon deinem Arbeitsvertrag bei und lasse Deine Assistenz beide Dokumente datieren und unterschreiben.